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Schuldzinsenabzug:
Fremdfinanzierte Eigentumswohnungen, die Sie später verschenken möchten
Schuldzinsen sind nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung steuermindernd zu berücksichtigen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung
veranlasst sind. Dies setzt voraus, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
vermieteten Wohnung konkret mit dem entsprechenden Darlehen finanziert worden sind.
Konsequenz: Erwerben Sie gleichzeitig mehrere Eigentumswohnungen zur
Fremdvermietung und planen Sie, diese Eigentumswohnungen später teilweise auf Ihre
Kinder zu übertragen, ohne dass Ihre Kinder die Darlehen übernehmen müssen, sollten
Sie darauf achten, dass Sie mit den Darlehen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
der Wohnungen begleichen, die Sie behalten wollen. Beachten Sie dies nicht, sind die
Schuldzinsen laut Bundesfinanzhof nach der Übertragung der Eigentumswohnungen auf
Ihre Kinder nur noch anteilig als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
abziehbar. Haben Sie also z.B. vier gleich große und gleich teure Eigentumswohnungen
erworben und die Anschaffungskosten aller vier Wohnungen gleichmäßig mit den
aufgenommenen Darlehen beglichen, können Sie - nachdem Sie zwei dieser Wohnungen
auf Ihre Kinder übertragen haben - nur noch die Hälfte der Schuldzinsen steuermindernd
geltend machen. Hätten Sie hingegen gezielt nur die Anschaffungskosten der zwei
Wohnungen mit den Darlehen bezahlt, die Sie auf Dauer behalten und vermieten wollen,
könnten Sie auch nach der Übertragung sämtliche Schuldzinsen weiterhin als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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