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Wie viel darf eine unterhaltsberechtigte Person verdienen?

Entstehen Ihnen Unterhaltsaufwendungen für eine unterhaltsberechtigte Person, so können Sie Ihre Zahlungen bis zu 7.680 EUR jährlich als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Dieser Höchstbetrag vermindert sich allerdings um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 EUR jährlich übersteigen.

Das Finanzgericht München geht auch dann von (schädlichen) eigenen Bezügen aus, wenn diese Bezüge auf vertraglicher Basis von Dritten gezahlt werden. Selbst eine Abtretung dieser anderen Bezüge ist unbeachtlich und verhindert die Anrechnung nicht. Im Streitfall hatte die Mutter des Klägers aufgrund einer vertraglichen Unterhaltsvereinbarung mir ihrem geschiedenen Ehemann Unterhaltszahlungen erhalten. Diese Unterhaltszahlungen werteten die Richter - ungeachtet einer Abtretung der Zahlungen - als eigene Bezüge der Mutter des Klägers.

Hinweis: Bezüge, die dem Empfänger zweckgebunden für die Abdeckung eines der Art und der Höhe nach über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen, sind nicht auf den Höchstbetrag anzurechnen. Hierzu gehören z.B. Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Altenhilfe (z.B. Telefonhilfe).

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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