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Wie viel darf eine
unterhaltsberechtigte Person verdienen?
Entstehen Ihnen Unterhaltsaufwendungen für eine unterhaltsberechtigte Person, so
können Sie Ihre Zahlungen bis zu 7.680 EUR jährlich als außergewöhnliche Belastungen
abziehen. Dieser Höchstbetrag vermindert sich allerdings um die eigenen Einkünfte und
Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 EUR jährlich übersteigen.
Das Finanzgericht München geht auch dann von (schädlichen) eigenen Bezügen aus,
wenn diese Bezüge auf vertraglicher Basis von Dritten gezahlt werden. Selbst eine
Abtretung dieser anderen Bezüge ist unbeachtlich und verhindert die Anrechnung nicht.
Im Streitfall hatte die Mutter des Klägers aufgrund einer vertraglichen
Unterhaltsvereinbarung mir ihrem geschiedenen Ehemann Unterhaltszahlungen erhalten.
Diese Unterhaltszahlungen werteten die Richter - ungeachtet einer Abtretung der
Zahlungen - als eigene Bezüge der Mutter des Klägers.
Hinweis: Bezüge, die dem Empfänger zweckgebunden für die Abdeckung eines der Art
und der Höhe nach über das Übliche hinausgehenden besonderen und
außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen, sind nicht auf den Höchstbetrag
anzurechnen. Hierzu gehören z.B. Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Altenhilfe (z.B.
Telefonhilfe).
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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