[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Verdeckte Gewinnausschüttung: Erwerb und Veräußerung von GmbH-Anteilen
Als Gesellschafter einer GmbH ist Ihnen die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sicherlich bekannt. Eine vGA ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der GmbH, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens der GmbH auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Die vGA wird dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet, ist also körperschaftsteuerpflichtig. Beim Gesellschafter liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, die bis einschließlich 2008 wegen des Halbeinkünfteverfahrens lediglich zur Hälfte steuerpflichtig sind und ab 2009 grundsätzlich der 25%igen Abgeltungsteuer unterliegen.
Das Finanzgericht Hamburg geht von einer vGA aus, wenn der Gesellschafter von seiner GmbH weitere Anteile erwirbt und diese zeitnah zum Erwerb zu einem höheren Preis veräußert. Durch die Übertragung eigener Anteile auf den Gesellschafter hatte die GmbH ein werthaltiges Wirtschaftsgut trotz eines höheren Verkehrswerts zu einem niedrigeren Preis an den Gesellschafter veräußert. Hierin liegt letztlich auf der Ebene der GmbH eine verhinderte Vermögensmehrung, die zu einer vGA führt.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 09/2008)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]