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Privates Veräußerungsgeschäft: Erbauseinandersetzung kann steuerpflichtigen Grundstücksverkauf bedeuten

Haben Sie bei einer Erbauseinandersetzung und Ausgleichszahlung z.B. an Ihre Geschwister ein komplettes Grundstück bekommen, das Sie jetzt verkaufen möchten? Dann sollten Sie sich aufgrund der Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg auf jeden Fall vorher mit uns in Verbindung setzen.

Das Gericht hat nämlich entschieden, dass bei einer Erbauseinandersetzung durch Realteilung ein entgeltlicher Erwerb Ihrerseits insoweit gegeben ist, als Sie als Erbe gegen eine Ausgleichszahlung mehr erhalten haben, als Ihrer Beteiligung am Nachlass entspricht. Es liegt also ein teilweise entgeltlicher Grundstückserwerb vor. Die spätere Veräußerung des entgeltlich erworbenen Grundstücksteils innerhalb von zehn Jahren seit der Realteilung führt insoweit zu sonstigen Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften.

Beachten Sie bitte auch: Hinsichtlich des durch Erbauseinandersetzung unentgeltlich erworbenen Grundstücksteils ist für die Frage des Vorliegens eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts innerhalb der Zehnjahresfrist auf die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger (häufig der verstorbene Elternteil) abzustellen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2008)

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