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Umsatzsteuer: Vereine haben Wahlrecht
Als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins mit verantwortlicher Position möchten wir Sie auf folgende Alternativen hinweisen: Zahlungen von Mitgliedern/Nichtmitgliedern an den Verein unterliegen nicht zwingend der Umsatzsteuer, falls sich der Verein auf das europäische Recht beruft. Sollen hingegen die Zahlungen mit Umsatzsteuer belastet werden, um so bei hohen Investitionen des Vereins einen Vorsteuerabzug sicherzustellen, empfiehlt sich die Anwendung des nationalen Umsatzsteuerrechts.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein gemeinnütziger Golfclub, der seine Anlage auch clubfremden Spielern gegen eine sogenannte Greenfee überlässt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Begründung: Nach europäischem Recht sind die "in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehenden Dienstleistungen" von gemeinnützigen Einrichtungen an Sportler umsatzsteuerfrei. Dies schließt allerdings zugleich bei hohen Investitionen des Vereins einen Vorsteuerabzug zu seinen Gunsten aus. Anders das deutsche Umsatzsteuerrecht: Danach sind nur die "sportlichen Veranstaltungen" gemeinnütziger Einrichtungen umsatzsteuerbefreit. Die Überlassung von Sportanlagen an Sportler zur Nutzung ist jedoch keine "sportliche Veranstaltung", sondern nur eine Voraussetzung dafür. Somit besteht also für Vereine ein Wahlrecht: Beruft sich der Verein auf das europäische Recht, handelt es sich um steuerfreie Umsätze und ein Vorsteuerabzug aus den gegebenenfalls hohen Investitionen scheidet aus. Entschließt sich der Verein zur Anwendung des nationalen Rechts, sind die Zahlungen als steuerpflichtige Umsätze zu behandeln, aber dem Verein steht auch der Vorsteuerabzug aus den getätigten Investitionen zu.
Hinweis: Bei einer Anwendung des nationalen Rechts sind allerdings auch die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren als Entgelt für die Leistungen des Sportvereins an seine Mitglieder umsatzsteuerpflichtig. Bitte sprechen Sie uns an, gerne führen wir für Sie Berechnungen durch, um die Steuerbelastung des Vereins zu optimieren.
Information für: | alle |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 10/2008)
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