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Postzustellung: Persönliche Zustellung ist nicht erforderlich
Manche Verwaltungsakte - beispielsweise Einspruchsentscheidungen - stellt das Finanzamt mit Postzustellungsurkunde zu, um genaue Kenntnis über das Zustellungsdatum zu haben. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie die Zustellung als Betroffener selbst entgegennehmen. Der Postbote kann auch eine Ersatzzustellung an einen zur Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person vornehmen. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass eine Ersatzzustellung auch an eine Raumpflegerin erfolgen kann, die auf Dauer, wenn auch nur stundenweise, in Ihrem Haushalt beschäftigt ist.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 10/2008)
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