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Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze gilt auch bei Verteilung auf mehrere Gesellschaften

Veräußern Sie in zeitlicher Nähe zur Anschaffung innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, liegt ein sogenannter gewerblicher Grundstückshandel vor mit der Folge, dass die Grundstücksveräußerungsgeschäfte zu gewerblichen Einkünften führen, die sowohl mit Einkommen- als auch mit Gewerbesteuer belastet sein können. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze können Sie auch nicht umgehen, indem Sie die Grundstücksgeschäfte z.B. auf mehrere personenidentische Personengesellschaften verteilen. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass die veräußerten Objekte aller personenidentischen Personengesellschaften zusammenzurechnen sind, um festzustellen, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2008)

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