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Außergewöhnliche Belastung: Unterhalt an kranken Bruder
Unterstützen Sie eine Person, der gegenüber Sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind, können Sie die Unterhaltsleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung bis zu 7.680 EUR grundsätzlich steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person allerdings den Betrag von 624 EUR, ist der Höchstbetrag um den übersteigenden Anteil zu kürzen. Bitte beachten Sie, dass Geschwister als Angehörige in der Seitenlinie nicht zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören. Zu den Angehörigen in Seitenlinie zählen Onkel, Tante, Neffen, Nichten, Schwester und Bruder. Daher hat der Bundesfinanzhof in einem Streitfall den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen abgelehnt, in dem ein Steuerzahler an seinen Bruder gerichtete Rechnungen beglichen hatte.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2008)
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