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Entfernungspauschale: Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeit
Haben Sie mehrere Wohnungen, in denen Sie sich immer mal wieder aufhalten? Dann stellt sich auch Ihnen die Frage, wie die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte berechnet wird. Die Fahrten zu der weiter entfernt liegenden Wohnung werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn sich dort Ihr Lebensmittelpunkt befindet und Sie diese Wohnung nicht nur gelegentlich aufsuchen.
Eheleute, die seit mehr als 15 Jahren in einer an ihrem Arbeitsort (M) gelegenen eigenen Doppelhaushälfte wohnen und dann zusätzlich ein älteres Einfamilienhaus in einem 76 km entfernten Ort (S) erwerben, an dem sie sich regelmäßig an Wochenenden aufhalten, haben dort nur dann ihren Lebensmittelpunkt, wenn sich der Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen und privaten Lebensführung dort befindet. Eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen von M nach S war im Streitfall für das Finanzgericht München aber nicht erkennbar, denn die Kläger behielten ihre Wohnung in M bei und sind weiterhin überwiegend von dort aus ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen. Es mag zwar sein, dass die Kläger bereits über Jahrzehnte hinweg Kontakt zu Verwandten und Freunden in S und Umgebung gehalten haben und weiterhin halten und hier auch Vereinen und privaten Gemeinschaften angehören. Dies spricht jedoch nicht für einen Lebensmittelpunkt in S, sondern für typische Freizeitaktivitäten am Wochenende.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2008)
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