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Vorläufigkeitsvermerk aufgehoben: Gewerbesteuerbefreiung ist verfassungsgemäß!
Seit jeher wird über die Frage gestritten, ob es verfassungsgemäß ist, dass Gewerbetreibende im Gegensatz zu Freiberuflern und Land- und Forstwirten Gewerbesteuer zahlen müssen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht zu Beginn dieses Jahres erneut entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Auf der Basis dieser Entscheidung hat die Finanzverwaltung ihre Anweisungen zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags aufgehoben. Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes kommt somit auch nicht mehr in Betracht, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ruhen zu lassen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Gewerbesteuer |
(aus: Ausgabe 12/2008)
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