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Kapitalvermögen: Zinsen sind auch bei anschließender Rückzahlung zugeflossen

Der Bundesfinanzhof hat erneut klargestellt, dass Zinsen auch dann zugeflossen und damit als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, wenn sie später zurückzuzahlen sind. Der Zufluss wird durch die Rückzahlung nicht mit Rückwirkung wieder beseitigt. Fraglich ist, ob ein Abzug des zurückzuzahlenden Betrags als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht kommen kann. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.

Information für: alle, Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2009)

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