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Aktienoptionen: Tarifermäßigung für geldwerte Vorteile

Arbeitgeber räumen ihren Arbeitnehmern als Teil der Entlohnung teilweise Aktienoptionsrechte ein. Üben Sie als Arbeitnehmer ein solches Optionsrecht später aus, entsteht in dem Zusammenhang häufig ein geldwerter Vorteil, weil Sie die entsprechenden Aktien aufgrund des Optionsrechts günstiger erwerben können als am Markt sonst üblich. Dieser geldwerte Vorteil unterliegt jedoch als Ausfluss Ihres Arbeitsverhältnisses der Lohnversteuerung. Da geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen aber im Regelfall Anreizlohn für die Laufzeit der Option bis zu ihrer Erfüllung bilden, handelt es sich folglich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen der Einräumung und der Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und Sie in dieser Zeit bei Ihrem Arbeitgeber, der Ihnen die Option eingeräumt hat, beschäftigt waren. Dies hat den Vorteil, dass der geldwerte Vorteil nach der sogenannten Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden kann.

Hinweis: Beachten Sie jedoch, dass die ermäßigte Besteuerung laut Bundesfinanzhof nicht in Betracht kommt, wenn die Option zwar eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten hat, Sie aber während der Laufzeit der Option - z.B. aufgrund Kündigung des Arbeitsverhältnisses - nicht mehr als zwölf Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2009)

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