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Beendigung einer Betriebsaufspaltung: Mit welchen steuerlichen Folgen ist zu rechnen?

Sind Sie an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt und überlassen Sie ein dieser GbR gehörendes Grundstück an eine Kapitalgesellschaft, an der Sie und der oder die übrigen Gesellschafter der GbR dergestalt beteiligt sind, dass Sie in beiden Gesellschaften Ihren Willen durchsetzen können, liegt einkommensteuerrechtlich eine sogenannte Betriebsaufspaltung vor, wenn das Grundstück eine wesentliche Betriebsgrundlage für die Kapitalgesellschaft darstellt.

Dies hat zur Folge, dass die GbR aus der Grundstücksvermietung gewerbliche Einkünfte und keine Vermietungseinkünfte erzielt. Das Grundstück wird folglich auch Betriebsvermögen der GbR. Fallen zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung weg, weil z.B. das Grundstück an die Kapitalgesellschaft verkauft wird und damit durch die fehlende Vermietung die sachliche Verflechtung von GbR und Kapitalgesellschaft entfällt, führt diese Grundstücksveräußerung zur Aufdeckung der im Grundstück enthaltenen stillen Reserven. Dieser Veräußerungsgewinn ist wie ein Betriebsaufgabegewinn bei der GbR zu besteuern. Die Besteuerung des Gewinns kann laut Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern auch dann nicht verhindert werden, wenn Sie den Grundstückskaufvertrag im Hinblick auf die einkommensteuerrechtlichen Folgen zivilrechtlich rückgängig machen.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2009)

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