Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Verwandte gesucht: Rechtliche Abstammung bestimmt die gesetzlichen Erben - nicht die biologische

Üblicherweise ist es nicht schwierig festzustellen, wer die gesetzlichen Erben eines Verstorbenen sind. In den Fällen von Adoptionen oder Vaterschaftsanerkennungen kann dies jedoch auch mal Gegenstand von Gerichtsverfahren werden.

Ein Mann verstarb unverheiratet und kinderlos, ohne ein Testament zu hinterlassen. Somit stellte sich die Frage, wer seine nächsten Verwandten seien. Der erste Ehemann seiner Mutter hatte die Vaterschaft für ihn anerkannt und ihr zweiter Mann hatte ihn adoptiert. Um das Erbe stritten sich nun mehrere seiner Cousins und sein Halbbruder. Der Halbbruder war dabei der leibliche Sohn des ersten Ehemannes der Mutter.

Das Gericht entschied, dass es keine Rolle spielt, dass der Verstorbene und sein Halbbruder nicht biologisch verwandt sind. Durch die Anerkennung der Vaterschaft wurden sie rechtlich zu Brüdern. Die spätere Adoption änderte auch nichts daran, da er als Volljähriger adoptiert wurde.

Bei der Adoption eines Volljährigen bleiben die Verwandtschaftsbeziehungen des Adoptierten zu seinen bisherigen Verwandten erhalten, so dass diese auch erben können. Als Erbe der zweiten Ordnung erbte somit der Halbbruder alles, während die Cousins leer ausgingen.

Hinweis: Gerade bei komplizierten und weit verzweigten Verwandtschaftsverhältnissen empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen und sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, da dies zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann.


Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2016 - I-3 Wx 294/15
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 07/2017)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]