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Ralf Schröper
Rechtsanwalt und Mediator
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Rücktritt vom Kaufvertrag: Pflicht zur Leistung von Wertersatz für die Fahrzeugnutzung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.

Die Klägerin erwarb vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, mit Vertrag vom 09.05.2005 einen gebrauchten Pkw BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 EUR. Die Klägerin hat wegen Mängeln des Fahrzeugs den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Die Parteien haben zuletzt nur noch darüber gestritten, ob sich die Klägerin, die mit dem Fahrzeug 36.000 km gefahren ist, bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags den Wert der Nutzungen des Fahrzeugs anrechnen lassen muss.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer im Falle der Rückabwicklung des Vertrags nach § 346 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht. Das Europäische Recht steht einem solchen Anspruch nicht entgegen.

Hinweis: Generell ist bei Kaufverträgen zu beachten, dass die Sache - jedenfalls in der ersten Zeit nach Vertragsschluss - weitgehend pfleglich zu behandeln ist. Denn für den Fall, dass man, etwa bei Online- oder Katalogbestellungen, den Widerruf des Vertrags erwägt oder die Sache aufgrund von Mängeln zurückgeben will, können ggf. Wertersatzansprüche des Verkäufers bestehen.


Quelle: BGH, Urt. v. 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2009)

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