Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Ralf Schröper
Rechtsanwalt und Mediator
Schulstraße 38, 04668 Grimma
E-Mail: info@kanzlei-schroeper.de

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse: Anforderungen an die Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots

Wird ein Fahrverbot verhängt, so sind Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere zu den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen. Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob die Verhängung des Fahrverbots eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt.

Dies kann etwa aufgrund besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen gegeben sein.

Hinweis: Droht Ihnen ein Fahrverbot, so ist anzuraten, jedes Argument vorzubringen, was zu Ihren Gunsten sprechen und das Gericht somit dazu bewegen kann, von einem Fahrverbot - evtl. gegen Erhöhung der Geldbuße - abzusehen. Grundsätzlich ist jedoch davon abzuraten, sich in solchen Fällen selbst zu verteidigen - der Gang zum Fachanwalt ist hier Pflicht.


Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2009 - 2 Ss OWi 593/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]