Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Vorrecht der Volksgruppe: Im Herzen darf jeder Friese sein - beim Namensrecht jedoch nicht Was bekanntermaßen Schotten, Iren oder Isländern lieb ist, soll Friesen seit 2025 gutes Recht sein: Seit dem letzten Jahr ist es Friesenstämmigen wieder erlaubt, ihren Nachnamen dem Vornamen eines Elternteils anzupassen. Beispielsweise würde der Name Jens Jansen dann darauf verweisen, dass es sich bei Jens um einen Sohn Jans handeln würde. Das Amtsgericht Essen (AG) musste bewerten, ob es auch einem Mann aus dem Pott zustehen könnte, sein Faible sowohl fürs Familiäre als auch fürs Friesische im Ausweis mit sich zu führen. Nun wollte ein Essener - selbst für Geographielaien eindeutig kein Friese - seinen Nachnamen dieser Tradition gemäß ändern lassen und gab bei seinem Wohnsitzstandesamt eine entsprechende öffentlich beglaubigte Erklärung ab. Er habe Friesen kennengelernt und deren Mentalität für gut gefunden. Außerdem habe er sich mündlich zur friesischen Minderheit bekannt. Einen verwandtschaftlichen Bezug zur friesischen Volksgruppe konnte er jedoch nicht nachweisen. Das kam dem Standesamt wiederum spanisch vor, so dass es die Sache dem AG vorlegte, um über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden. Man ahnt es: Das AG entschied, dass eine Umbenennung nicht möglich ist. Es fehlte an der erforderlichen Zugehörigkeit zur friesischen Volksgruppe. Es gelte zwar der Grundsatz der Bekenntnisfreiheit, daraus folge jedoch nicht, dass sich jeder allein durch eine entsprechende Erklärung selbst einer Minderheit zuordnen könne. Das subjektive Bekenntnis müsse vielmehr durch objektive, für die Identität maßgebliche Kriterien gestützt werden. Einen solchen Bezug gab es hier nicht. So nachvollziehbar die Begehr für viele sein mag: Die Liebe zu Friesland reicht hierfür nicht. Hinweis: Hier hätte der Essener mehr vortragen müssen, etwa, dass er schon immer in Friesland Urlaub gemacht hat, die Sprache spricht, der Uropa Friese war oder Ähnliches. Quelle: AG Essen, Beschl. v. 04.09.2026 - 73 III 31/26
(aus: Ausgabe 11/2026)
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