Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen. In dem Fall ging es um eine Berliner Wohnung aus dem Jahr 1900, die rund 55 qm groß war. Ein Zimmer lag direkt zur sechsspurigen Straße hin, an der auch eine Straßenbahn im Tag- und Nachtbetrieb fuhr. Messungen zeigten einen hohen Geräuschpegel an der Fassade. Die Vermieterin verlangte Ende 2024 eine höhere Miete und verwies zur Begründung auf den Mietspiegel 2024. Die Mieterin lehnte die Erhöhung jedoch ab. Vor Gericht trug die Vermieterin vor, dass die gute Erreichbarkeit von Verkehrsmitteln und Geschäften den Wohnwert steigern müsse. Außerdem meinte sie, der Straßenlärm sei nicht relevant, da schließlich nur ein Zimmer zur Straße zeigte. Das AG folgte der Argumentation der Vermieterin jedoch nicht. Nach seiner Ansicht überschritt die Wohnung schon ohne Erhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass die Verkehrssituation den Wohnwert deutlich minderte. Der Lärm sei für eine typische Nutzung der Wohnung stark störend, weil er Schlaf, Arbeit und Erholung beeinträchtigte. Dass nur eines der Zimmer betroffen war, spielte dabei keine Rolle, da bereits ein stark belasteter Raum die Wohnqualität herabsetze. Auch die Nähe zum öffentlichen Nahverkehr und zu den Supermärkten wertete das Gericht nicht als Vorteil. Diese Merkmale seien im Mietspiegel schließlich bereits bei der Einstufung der Lage berücksichtigt worden. Eine weitere Berücksichtigung sei daher unzulässig. Die Vermieterin konnte die verlangte Mieterhöhung somit nicht durchsetzen. Hinweis: Verkehrslärm kann den Wohnwert deutlich mindern. Nähe zu Bus, Bahn oder Einkaufsmöglichkeiten führt nicht immer zu einer höheren zulässigen Miete. Entscheidend bleibt, was der Mietspiegel vorgibt. Quelle: AG Berlin-Mitte, Urt. v. 11.09.2025 - 6 C 5023/25
(aus: Ausgabe 01/2026)
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